Der
WEISSE
RING
veranstaltete
am
16.
und
17.
November
2009
in
Mainz
eine
Fachtagung,
um
mit
Experten
aktuelle
und
bedeutsame
Fragen
für
Kriminalitätsopfer
zu
diskutieren.
Das
20.
Opferforum
stand
unter
dem
Motto
"Stalking
-
Wissenschaft,
Opferhilfe
und
Gesetzgebung
zum
Wohle
der
Opfer".
Dabei
gelang
es
der
Opferschutz-Vereinigung
Deutschlands
führende
Fachleute
aus
Politik,
Justiz,
Polizei,
Verwaltung,
Medizin,
Psychologie
und
Wissenschaft
zusammenzuführen.
Noch
vor
zehn
Jahren
war
Stalking
in
Deutschland
ein
weitgehend
unbekannter
Begriff.
Wenn
er
auftauchte,
dann
in
Verbindung
mit
Prominenten,
die
im
"Liebeswahn"
verfolgt
wurden.
Der
WEISSE
RING
hatte
seine
jährliche
Experten-Tagung
bewusst
fachübergreifend
angelegt:
Sozialrechtliche
Folgen
für
die
Opfer
von
Stalking
wurden
ebenso
thematisiert
wie
die
Frage
nach
der
Wirksamkeit
der
gesetzgeberischen
Maßnahmen
und
deren
Auswirkungen
auf
die
Praxis.
Aus
dem
psychosozialen
Bereich
wurden
Modelle
zur
Betreuung
von
Stalking-Opfern
sowie
Möglichkeiten
zur
Vermeidung
der
Eskalation
von
Gewalt
in
Stalking-Prozessen
vorgestellt
und
diskutiert.
Neben
der
Bestandsaufnahme
des
bisher
Erreichten
widmete
sich
das
20.
Opferforum
vor
allem
dem
Ausblick,
wie
Opfern
von
Stalking
fachübergreifend
noch
wirksamer
geholfen
werden
kann.
In
einer
Resolution
forderten
die
rund
110
Teilnehmer
aus
den
verschiedenen
Fachgebieten
vereint
den
Gesetzgeber
auf,
den
Straftatbestand
des
Stalkings
einem
tätlichen
Angriff
gleichzustellen.
Damit
könnten
die
in
ihrer
Lebensführung
beeinträchtigen
Opfer
Leistungen
nach
dem
Opferentschädigungsgesetz
beantragen.
Besondere
Defizite
sehen
die
Experten,
wenn
Kinder
in
das
Stalking-Geschehen
einbezogen
sind.
Der
Grundsatz
"Kindeswohl
geht
vor
Elternrecht",
den
besonders
Prof.
Dr.
Günther
Deegner,
Vorsitzender
des
Fachbeirates
Medizin
&
Psychologie
im
WEISSEN
RING,
und
der
Bundesvorsitzende
der
Opferhilfs-Organisation,
Prof.
Dr.
Reinhard
Böttcher,
als
zentralen
Punkt
des
20.
Opferforums
betonten,
werde
häufig
in
der
familienrechtlichen
Praxis
nicht
ausreichend
berücksichtigt.
Die
möglichen
psychotraumatischen
Folgen
für
das
Kind
seien
nicht
bedacht,
wenn
dem
Stalker
ein
umfängliches
Umgangsrecht
zugestanden
werde
und
er
das
Kind
so
in
der
Trennung
instrumentalisieren
könne.
Der
WEISSE
RING
unterstützt
seit
2001
mehrere
Forschungsprojekte,
u.
a.
der
Technischen
Universität
Darmstadt
und
des
Zentralinstitutes
für
Seelische
Gesundheit
Mannheim.
Ziel
ist
es
wissenschaftliche
Erkenntnisse
sowohl
für
die
weitere
gesetzliche
Ausgestaltung
des
Phänomens
Stalking,
als
auch
für
Präventionsmodelle
und
praktische
Hilfsangebote
für
Stalking-Opfer
nutzbar
zu
machen.
Anliegen
des
WEISSEN
RINGS
sei
es
insbesondere,
so
Bundesvorsitzender
Böttcher,
die
Öffentlichkeit
für
die
besonders
belastende
Opfersituation
zu
sensibilisieren.
Stalking-Opfer
müssen
wissen,
dass
sie
insgesamt
ernst
genommen
werden
und
Ihnen
vielfältige
Angebote
zur
Bewältigung
der
vor
allen
psychischen
Tatfolgen
zur
Verfügung
stehen.
Im
Aus-
und
Weiterbildungs-Programm
des
WEISSEN
RINGS
für
seine
bundesweit
mehr
als
3.000
Helferinnen
und
Helfer
ist
das
Thema
fest
verankert.
Der
WEISSE
RING
hat
seit
1976
mit
derzeit
420
Anlaufstellen
ein
bundesweites
Hilfsnetz
für
Kriminalitätsopfer
aufbauen
können.
Mehr
als
3.000
ehrenamtlich
tätige
Mitarbeiterinnen
und
Mitarbeiter
stehen
den
Opfern
und
ihren
Familien
mit
Rat
und
Tat
zur
Seite,
leisten
menschlichen
Beistand
und
persönliche
Betreuung,
geben
Hilfestellung
im
Umgang
mit
den
Behörden
und
helfen
den
Geschädigten
so
bei
der
Bewältigung
der
Tatfolgen.
So
ist
der
WEISSE
RING
seit
seiner
Gründung
für
Hunderttausende
von
Betroffenen
zu
einem
Rettungsanker
in
oft
aussichtslos
erscheinenden
Lebenssituationen
geworden.
Stalking
ist
ein
weit
verbreitetes
Phänomen,
das
nach
heutigen
wissenschaftlichen
Erkenntnissen
zu
erheblichen
psychosozialen
und
gesundheitlichen
Folgen
bei
den
Opfern
führt.
Zu
diesem
Ergebnis
kamen
namhafte
Wissenschaftler
und
Juristen
beim
20.
Opferforum
des
WEISSEN
RINGS
unter
dem
Motto
Stalking
-
Wissenschaft,
Gesetzgebung
und
Opferhilfe.
In
einer
Resolution
fordern
die
Teilnehmer
des
20.
Opferforums
den
Gesetzgeber
auf,
den
Straftatbestand
des
Stalkings
einem
tätlichen
Angriff
gleichzustellen,
der
einen
Anspruch
auf
Leistungen
nach
dem
Opferentschädigungsgesetz
auslösen
kann.
Die
Tagungsteilnehmer
weisen
zudem
auf
Defizite
hin,
wenn
Kinder
in
das
Stalkinggeschehen
einbezogen
sind.
Für
Prof.
Dr.
Günther
Deegener,
Vorsitzender
des
Fachbeirats
Medizin/Psychologie
im
WEISSEN
RING
und
den
Bundesvorsitzenden
der
Opferschutzorganisation,
Prof.
Dr.
Reinhard
Böttcher
ein
weiteres
zentrales
Anliegen
des
20.
Opferforums.
Der
Grundsatz
"Kindeswohl
geht
vor
Elternrecht"
wird
häufig
in
der
familienrechtlichen
Praxis
nicht
ausreichend
berücksichtigt,
wenn
auch
dem
Stalker
ein
umfängliches
Umgangsrecht
zugestanden
wird.
Dabei
werden
mögliche
psychotraumatische
Folgen
bei
den
Kindern
aufgrund
der
Instrumentalisierung
durch
den
Stalker
oft
nicht
bedacht.
Die
Teilnehmer
des
20.
Opferforums
plädieren
nachdrücklich
für
eine
stärkere
Beachtung
des
Kindeswohls
in
Forschung,
Opferhilfe
und
juristischer
Praxis.