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<  Rechtspsychologie  ~  Sollte Sexualstraftätern das Autofahren verboten werden?
Dennis
BeitragVerfasst am: 13.10.2006, 10:49  Antworten mit Zitat
Teamleiter


Anmeldungsdatum: 11.01.2005
Beiträge: 1014

Zitat:
PsFo (H.W.). Die Große Koalition will es Sexualstraftätern verbieten, Auto zu fahren oder ein Kraftfahrzeug zu besitzen. Der stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Wolfgang Bosbach, erklärte, Autos spielten in den meisten Fällen "eine erhebliche Rolle bei der Tat". "Durch ein Verbot kann man künftige Taten erschweren", sagte Bosbach". Der innenpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Dieter Wiefelspütz, unterstützte den Vorstoß
weiterzulesen auf http://www.psychologie-forum.de/content/nachrichten/12-10-06_01/


Ein sicherlich sensibles Thema, was die SPD & CDU aufgegriffen hat. Daher möchte ich Euch anregen, zu dem Thema hinsichtlich dieser Strafmaßnahmen von Sexualstraftätern zu diskutieren. Haltet Ihr die Konsequenzen aus forensischer Sicht für sinnvoll?

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Helix
BeitragVerfasst am: 13.10.2006, 11:54  Antworten mit Zitat



Anmeldungsdatum: 11.05.2005
Beiträge: 1006
Wohnort: NRW

Klingt für mich reichlich abstrus und ehrlich gesagt einfach nur populistisch. Wenn jemand derart rückfallgefährdet ist, dass man ihn so eingreifend in seinen grundgesetzlichen Rechten beschneiden muss, dann sollte man lieber ein neues psychiatrische Gutachten einfordern und überlegen, ob man denjenigen wirklich entlassen kann. Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass dies Maßnahme nun wirklich jemanden, der einen anderen Menschen vergewaltigen will, davon abhält es zu tun. Nützt meiner Meinung nach so wenig wie jemandem mit wiederholten Selbstmordabsichten zu verbieten, ein Messer bei sich zu tragen. Sind denn schon wieder Wahlen?

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Drunk
BeitragVerfasst am: 13.10.2006, 13:17  Antworten mit Zitat



Anmeldungsdatum: 10.04.2006
Beiträge: 325
Wohnort: BaWü

Ich sehe das wie Helix.
Wieder eine dieser typischen Aktionen, die am eigentlichen Problem vorbeigehen. Wenn Sexualstraftäter die Umsetzung ihrer Gedanken planen, werden sie sich nicht von einem Fahrverbot abbringen lassen und eine "Erschwernis" sehe ich darin nur mit viel Phantasie. Die Verantwortlichen scheinen die Geschichte vom "netten" Onkel mit dem Auto etwas zu wörtlich zu nehmen.
Gleich mal vorweggenommen: Ich bin bezüglich dieser Materie kein Fachmann und mir fällt auch keine Patentlösung ein. Die einzige Möglichkeit, die ich bezüglich der Problematik Sexualstraftäter sehe ist nach wie vor eine multimodale Psychotherapie, die von speziell ausgebildeten und in hoher Frequenz supervidierten Fachkräften durchgeführt wird, mit dem vorrangigen Ziel einer Anpassung der Gedanken an die Normalbevölkerung und nicht des offenen Verhaltens. Dies immer mit der Option "Sicherheitsverwahrung". Ohne Therapie käme bei mir gar niemand raus. Dies beinhaltet natürlich auch eine fundierte Diagnostik, weil viel zuviele sexuell motivierte Taten nicht als solche entdeckt werden, sondern unter ihrer Tarnung Mord oder Totschlag verschwinden.
Vom Einzelfall mal eben wegblendend: Zudem ist selbstredend wichtig, dass die Täter eben auch als solch schwer psychisch Gestörten eingestuft werden, die in der Stabilität ihrer abweichenden Gedanken m.E. nach der Ich-Syntonie von Persönlichkeitsstörungen in nichts nachstehen(, von Komorbiditäten mal ganz abgesehen). Demnach sind die Therapieziele daran anzulegen und die -erfolge daran zu messen.

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"Glück ist kein Geschenk der Götter; es ist die Frucht einer inneren Einstellung." Erich Fromm
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